Tarife und Bedingungen

Tarife (8.1% Mwst . nicht inbegriffen)



Einsatz vor Ort (Trialog):

Stundentarif

Mindestaberchnung 1Stunde, dann viertelstündliche Abrechnung


Fr. 74.-/Stunde (Regionen FR + JU)

Fr. 85.-/Stunde (Region BE)

Reisekosten

Gemäss Standort des Kunden

Nacht (22:00-7:00), Wochenende und Feiertage

+25%

Notfalltarif (< 24 Std)

+25%


Einsatz per Telefon/Video:

Anfrage >24 Std. vor Einsatz, Werktage
Pauschale bis 15 Minuten
Fr. 40.-
Pro zusätzliche Minute
Fr. 2.-
Demande urgente : < 24h avant l’intervention ou nuit (22h-7h)/ week-end (sa 17h - lu 7h)/ jours fériés
Pauschale bis 15 Minuten
Fr. 45.-
Pro zusätzliche Minute
Fr. 2.50


Sensibilisierung/Ausbildung :

Sensibilisierung/Ausbildungder Teams in den Institutionen
Kostenfrei



 

Bei Absage eines Einsatzes gelten folgende Bedingungen:

Interventions sur place (en trialogue)
> 24 Std. vor EinsatzKeine Kosten

< 24 Std. vor Einsatz, Dauer reserviert bis 2 Std.

100% Abrechnung

(keine Reisekosten)

< 24 Std. vor Einsatz, Dauer reserviert von 2h15 bis 3h00

Zeit von 2h01 bis3h00

50% Abrechnung

(keine Reisekosten)

< 24h avant l’intervention, durée réservée de 3h15 ou plus

Zeit ab 3h01

25% Abrechnung

(keine Reisekosten)

Einsatz per Telefon/Video:dit

> 24 Std. vor Einsatz

Keine Kosten

< 24 Std. vor Einsatz bzw. Nacht, Wochenende,FeiertageGrundpauschale (Fr. 40.– bzw. Fr. 45.–) + Fr 2.– bzw.Fr. 2.50 / zusätzliche Minute gemäss geplanter Einsatzzeit


 

Administration

  • Der Einsatz von DolmetscherInnen erfolgt ab sofort über unsere neue Online-Plattform mit einem eigenen Zugang für jede/n NutzerIn.
  • Falls Sie noch keinen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an secomprendre@caritas.ch, um ein Login zu erhalten und die Rechnungsfragen zu klären.
  • Über die Plattform wird Ihnen innerhalb weniger Stunden ein/e Dolmetscher/in bestätigt, dass er/sie kommt. Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden keine Antwort erhalten, können Sie den Dienst unter 026 425 81 30 oder secomprendre@caritas.ch kontaktieren.
  • Der Nutzer kann direkt einen Termin mit dem Dolmetscher vereinbaren, sofern die Intervention in der Plattform erfasst ist oder die Verwaltung von "Verständigung für alle" informiert wurde (026 425 81 30).
  • Am Ende des Gesprächs einigen sich Intervenient/in und Dolmetscher/in auf die effektive Zeit, die für die Dauer des Gesprächs erfasst werden soll.
  • Bei einer Änderung des Mandats durch die Klientin oder den Klienten oder die Dolmetscherin oder den Dolmetscher ist es von entscheidender Bedeutung, die Verwaltung von "Verständigung für alle" zu informieren.
  • Einsatzanfragen, die weniger als 24 Stunden vor dem Gespräch gestellt werden (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Dienstes), werden zum Notlagentarif verrechnet.

 

Finanzielle Aspekte

  • Der Dienst "Verständigung für alle" ist allein für die Honorare und Spesen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher verantwortlich. Jede/r Klient/in zahlt die geschuldeten Beträge ausschließlich an "se comprendre" nach dem jeweils gültigen Tarif.
  • Die Rechnungsstellung an die KlientInnen erfolgt ebenfalls durch "Verständigung für alle" und wird monatlich vorgenommen.
  • Bei Verspätungen, die nicht der Dolmetscherin oder dem Dolmetscher zuzuschreiben sind, oder bei Abwesenheit der Klientin oder des Klienten wird die Rechnung auf der Grundlage der geplanten Uhrzeit des Termins erstellt. Andernfalls informieren die Klientinnen und Klienten "Verständigung für alle", um den Streit zur Zufriedenheit beider Parteien beizulegen.
  • Wenn ein/e Klient/in die Intervention innerhalb von 24 Stunden vor dem Gespräch storniert, wird die Intervention nach der vorgesehenen Zeit des Gesprächs (mind. 1 Stunde) in Rechnung gestellt + siehe Stornierungsbedingungen weiter oben.
  • Bei privaten Anfragen muss die Intervention vor dem geplanten Gesprächstermin bezahlt werden.
 

Verantwortlichkeiten

  • Jede Klientin/jeder Klient ist für die Form und die Richtung des Gesprächs selbst verantwortlich. Die Fachstelle "Verständigung für alle" rät den KlientInnen, vor dem Gespräch einige Minuten Vorbereitungszeit einzuplanen, in der die Erwartungen geklärt und der DolmetscherIn der Kontext des Gesprächs erklärt werden kann.
  • Nach einem schwierigen Einsatz ist es auch wünschenswert, sich etwas Zeit für die jeweiligen Feedbacks zu nehmen.
  • Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Dienstes "Verständigung für alle" verfügen über eine gemeinsame Grundausbildung und sind insofern qualifiziert. Der Dienst "Verständigung für alle" bietet auch Weiterbildungen zur Optimierung der Kompetenzen nach dem von der Vereinigung INTERPRET überwachten Ausbildungscurriculum an.
  • Bei Unstimmigkeiten zwischen einer Klientin/einem Klienten und einer 'Dolmetscherin/einem Dolmetscher' ist die zuständige Kontaktperson für die Klärung von Unstimmigkeiten die Leiterin des Dienstes.
  • Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher von Caritas Schweiz verpflichten sich bei Vertragsabschluss zur Einhaltung der Berufsordnung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
 

Ihre Meinung

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Benötigen Sie eine Sprache, Beratung, Informationen ? Möchten Sie uns treffen? Sie können jederzeit eine E-Mail an secomprendre@caritas.ch mitzuteilen, und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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