Tarife und Bedingungen

Aktualisierung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Um eine transparente und faire Zusammenarbeit zu gewährleisten, haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Die nachstehend aufgeführten Preise sind somit die Preise für 2026. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

- Zuschlag für Sonn- und Feiertage: künftig +50 % (statt +25 %).

- Nachtzeiten: Der Zeitrahmen wurde leicht angepasst auf 23:00 bis 6:00 Uhr (statt 22:00 bis 7:00 Uhr).

- Verspätete Absage eines persönlichen Termins: Wenn die Absage durch den/die Kunden/in weniger als 1,5 Stunden vor Beginn erfolgt, werden die Reisekosten systematisch in Rechnung gestellt.

Die übrigen Tarif- und Stornierungsbedingungen bleiben unverändert.

 

Preise und Zahlungsbedingungen


Einsätzevor Ort (im Dreiergespräch), je nach Einsatzort:

Ort [1]

Stundensatz

Abrechnung

Freiburg, Jura

CHF 74.- / Stunde

Mind. 1 Stunde, danach Abrechnung viertelstündlich

Bern

CHF 85.- / Stunde

min. 1 Stunde, danach Abrechnung pro Viertelstunde

Details :

· Anfahrtspauschale: je nach Einsatzort .

· Nachttarif (23–6 Uhr) Montag bis Samstag: +25%

· Tarif für Sonn- und Feiertage[2]: +50%

· Dringende Anfragen (<24 Stunden vor dem Einsatz):+25%

Per Telefon/Videokonferenz
Anfrage >24 Stunden vor dem Einsatz (Werktage)
CHF
Pauschale bis zu 15 Min.CHF 40.-
Pro zusätzliche MinuteCHF 2.-

Dringende Anfragen (< 24 Stunden vor demEinsatz), Nacht (23–6 Uhr), Wochenende (Samstag 17 Uhr – Montag 6 Uhr),Feiertageedit
Pauschale bis zu 15 Min.CHF 45.-
Pro zusätzliche MinuteCHF 2.50

Interkulturelle Vermittlung

DieGebühr für die verschiedenen Dienstleistungen der interkulturellen Vermittlung(Begleitauftrag, Moderation, Information usw.) beträgt CHF 80.– pro Stunde.Hinzu kommen die Reisekosten.


[1] Einsatzort.

[2] Feiertage sind: 1.Januar,Karfreitag, Christi Himmelfahrt, 1.August, 25. Dezember.

 

Stornierungen

Stornierungenvon Dolmetscherdiensten müssen direkt über die Bhaasha-Plattformvorgenommen werden. Die Stornierungsgebühren werden, sofern nicht andersvereinbart, auf der Grundlage der gebuchten Dauer und eines degressiven Tarifs wiefolgt berechnet:

Interkulturelles Dolmetschen Präsenz

Situation

Gebühren

Stornierung mehr als 24 Stunden vor dem Einsatz

Keine Kosten

Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz und der Einsatz dauert 2 Stunden oder weniger.

100% der Kosten werden in Rechnung gestellt.
(ohne Reisekosten)

Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin und der Termin dauert zwischen 2 Stunden 15 Minuten und 3 Stunden.

Die Zeit bis zu 2 Stunden wird zu 100% in Rechnung gestellt.
Die Zeit zwischen 2:01 und 3 Stunden wird zu 50% in Rechnung gestellt.
(ohne Reisekosten)

Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz und der Einsatz dauert länger als 3 Stunden.

Die Zeit bis zu 2 Stunden wird zu 100% in Rechnung gestellt.
Die Zeit zwischen 2:01 und 3 Stunden wird zu 50% berechnet. Die Zeit nach 3 Stunden wird zu 25% berechnet
(ohne Reisekosten)

Hinweis:Bei Stornierungen durch den Kunden weniger als 1,5 Stunden vor dem Einsatz werdenauch die Reisekosten in Rechnung gestellt.

Interkulturelles Dolmetschen per Telefon/Videokonferenz

Situation

Gebühren

Stornierung mehr als 24 Stunden vor dem Einsatz

Keine Kosten

Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz

100% der Kosten werden in Rechnung gestellt.


 

Finanzielle Aspekte

  • Der Dienst "Verständigung für alle" ist allein für die Honorare und Spesen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher verantwortlich. Jede/r Klient/in zahlt die geschuldeten Beträge ausschließlich an "se comprendre" nach dem jeweils gültigen Tarif.
  • Die Rechnungsstellung an die KlientInnen erfolgt ebenfalls durch "Verständigung für alle" und wird monatlich vorgenommen.
  • Bei Verspätungen, die nicht der Dolmetscherin oder dem Dolmetscher zuzuschreiben sind, oder bei Abwesenheit der Klientin oder des Klienten wird die Rechnung auf der Grundlage der geplanten Uhrzeit des Termins erstellt. Andernfalls informieren die Klientinnen und Klienten "Verständigung für alle", um den Streit zur Zufriedenheit beider Parteien beizulegen.
  • Wenn ein/e Klient/in die Intervention innerhalb von 24 Stunden vor dem Gespräch storniert, wird die Intervention nach der vorgesehenen Zeit des Gesprächs (mind. 1 Stunde) in Rechnung gestellt + siehe Stornierungsbedingungen weiter oben.
  • Bei privaten Anfragen muss die Intervention vor dem geplanten Gesprächstermin bezahlt werden.
 

Verantwortlichkeiten

  • Jede Klientin/jeder Klient ist für die Form und die Richtung des Gesprächs selbst verantwortlich. Die Fachstelle "Verständigung für alle" rät den KlientInnen, vor dem Gespräch einige Minuten Vorbereitungszeit einzuplanen, in der die Erwartungen geklärt und der DolmetscherIn der Kontext des Gesprächs erklärt werden kann.
  • Nach einem schwierigen Einsatz ist es auch wünschenswert, sich etwas Zeit für die jeweiligen Feedbacks zu nehmen.
  • Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Dienstes "Verständigung für alle" verfügen über eine gemeinsame Grundausbildung und sind insofern qualifiziert. Der Dienst "Verständigung für alle" bietet auch Weiterbildungen zur Optimierung der Kompetenzen nach dem von der Vereinigung INTERPRET überwachten Ausbildungscurriculum an.
  • Bei Unstimmigkeiten zwischen einer Klientin/einem Klienten und einer 'Dolmetscherin/einem Dolmetscher' ist die zuständige Kontaktperson für die Klärung von Unstimmigkeiten die Leiterin des Dienstes.
  • Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher von Caritas Schweiz verpflichten sich bei Vertragsabschluss zur Einhaltung der Berufsordnung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
 

Administration

  • Der Einsatz von DolmetscherInnen erfolgt ab sofort über unsere neue Online-Plattform mit einem eigenen Zugang für jede/n NutzerIn.
  • Falls Sie noch keinen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an secomprendre@caritas.ch, um ein Login zu erhalten und die Rechnungsfragen zu klären.
  • Über die Plattform wird Ihnen innerhalb weniger Stunden ein/e Dolmetscher/in bestätigt, dass er/sie kommt. Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden keine Antwort erhalten, können Sie den Dienst unter 026 425 81 30 oder secomprendre@caritas.ch kontaktieren.
  • Der Nutzer kann direkt einen Termin mit dem Dolmetscher vereinbaren, sofern die Intervention in der Plattform erfasst ist oder die Verwaltung von "Verständigung für alle" informiert wurde (026 425 81 30).
  • Am Ende des Gesprächs einigen sich Intervenient/in und Dolmetscher/in auf die effektive Zeit, die für die Dauer des Gesprächs erfasst werden soll.
  • Bei einer Änderung des Mandats durch die Klientin oder den Klienten oder die Dolmetscherin oder den Dolmetscher ist es von entscheidender Bedeutung, die Verwaltung von "Verständigung für alle" zu informieren.
  • Einsatzanfragen, die weniger als 24 Stunden vor dem Gespräch gestellt werden (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Dienstes), werden zum Notlagentarif verrechnet.

 

Ihre Meinung

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